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Trinkwasserverordnung 2011

Seit dem 01.11.2011 gilt die Untersuchungspflicht nach § 14 der Trinkwasserverordnung für:

Informationsveranstaltung zur neuen Trinkwasserverordnung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

geruchlos, geschmacksneutral, farblos und kühl, so definiert man allgemein Trinkwasser. Eigentlich relativ unauffällig und doch allgegenwärtig: Wasser ist überall und unverzichtbar!

Wasser ist eines unserer wertvollsten Güter auf Erden, daher gilt es, dieses zu schützen und zu bewahren.

Seit dem 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
In der Trinkwasserverordnung wird beschrieben, was bei der Installation und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen durch den Hauseigentümer, Betreiber und Verwalter beachtet werden muss.

Für uns ist es wichtig, Sie bei diesem Thema begleiten zu dürfen.

Hier ein paar Schnappschüsse von unserer Informationsveranstaltung am 25. Januar

Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO
Infoveranstaltung zur TWVO

Die Teilnahme war kostenfrei.

Vielen Dank für Ihr Kommen!

Kostenaufstellung zur Untersuchung auf das Vorkommen von Legionellen in Trinkwasserinstallationen durch Firma H. Schalm GmbH

Die Kosten für die Entnahme der Proben (lt. Umweltbundesamt, mindestens an 3 Stellen im Gebäude) belaufen sich auf:

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Kosten bei bereits vorhandenen Probeentnahmeventilen gelten. Sollte das nicht der Fall sein, müssen diese vor der Entnahme der Analysen zum Nachweis eingebaut werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.